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in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit
Was sind die größten Fehler, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Streitigkeiten nach Möglichkeit vermeiden sollten?
Die Arbeitsvertragsmuster oder Kündigungsvorlagen befinden sich häufig nicht auf dem aktuellsten Stand oder werden im Einzelfall falsch angepasst. Auch ansonsten machen Arbeitgeber bestimmte Fehler, die teuer werden können, meistens schon, bevor sie sich an einen Anwalt wenden (z.B. unterlassene Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der Kündigung, Nichteinhaltung der Schriftform bei Kündigung und Aufhebungsvertrag, ausdrückliche Festlegung auf einen Kündigungsgrund in der Kündigung u.Ä.). Aber auch Arbeitnehmer lassen sich häufig zu lange Zeit, bevor sie sich anwaltliche Hilfe holen. Das kann bei Fristen, die mit Blick auf eine Kündigungsschutzklage oder gemäß Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag für den Verfall bzw. Ausschluss von Vergütungsansprüchen gelten, schmerzlich werden. Insofern ist es für beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - generell ratsam, möglichst früh einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Das gilt natürlich auch für Führungskräfte und Betriebsräte.
Wen berätst und vertrittst du lieber: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Arbeitnehmer zu vertreten ist meistens einfacher, weil man in vielen dieser Fälle etwas findet, das es der Arbeitgeberseite schwer bis unmöglich macht, sich schnell und kostengünstig vom jeweiligen Arbeitnehmer zu lösen. Für Arbeitgeber ist es tendenziell nicht so einfach, die Kosten gering zu halten, wenn man Arbeitsverhältnisse kurzfristig und mit wenig Kosten beenden will, aber das macht es inhaltlich eben auch interessant: Einen Weg zu finden, wo es zunächst so scheint, als ob es keinen gäbe. Aber es gibt natürlich auch andere Fälle: Arbeitnehmermandate, bei denen es schwer ist, etwas Stichhaltiges gegen die Wirksamkeit einer Kündigung ins Feld zu führen, und Arbeitgebermandate, bei denen sich ein Arbeitgeber relativ leicht und kostengünstig vom Arbeitnehmer lösen kann. Ich begleite diesen Prozess in allen Angelegenheiten auf der einen oder anderen Seite so, dass die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft kurz- und langfristig bestmöglich zur Geltung gebracht werden und wirtschaftliche Risiken auf ein Minimum reduziert werden.
Warum hilfst du auf beiden Seiten?
Es gibt sowohl Arbeitnehmer, die es nicht gern sehen, wenn der Anwalt, den sie beauftragen, auch für Arbeitgeber tätig ist, als auch Arbeitgeber, die es nicht gern sehen, wenn der Anwalt, den sie beauftragen, auch für Arbeitnehmer tätig ist. Fälle, bei denen ich den Eindruck habe, dass sie dazu führen würden, dass ich nicht mehr in den Spiegel oder nicht mehr in die Augen meiner Mitmenschen schauen kann, lehne ich prinzipiell ab. Das gilt aber nicht nur für Arbeitgebermandate, sondern auch für Arbeitnehmermandate. Nicht jeder Arbeitnehmer verhält sich - nur weil er Arbeitnehmer ist - seinem Arbeitgeber gegenüber gewissenhaft und vernünftig. Und umgekehrt gibt es eben auch viele Arbeitgeber mit Gewissen und Vernunft: Die berate und vertrete ich immer gern.
Wie kamst du auf die Idee, Rechtsanwalt zu werden?
Ich wollte bewusst seit der 9. Klasse am Gymnasium selbständiger Rechtsanwalt werden, weil ich einen Rechtsanwalt in meinem familiären Umfeld hatte, der auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzverwalter war. Der strahlte für mich immer eine Ruhe und Stärke aus, die mich fasziniert hat und die ich mit seinem „besonderen Wissen“ in Verbindung gebracht habe. Das wollte ich auch haben.
Und warum selbständig?
Selbständig wollte ich schon immer werden - noch bevor ich überhaupt wusste, dass ich Rechtsanwalt werden will. Mein Großvater hat über ein halbes Jahrhundert hinweg in Berlin-Spandau einen mittelständischen Handwerksmeisterbetrieb mit Blumenladen und Restaurant mit mehreren Angestellten geführt, der auch die ganze Familie ernährt hat und auch immer Arbeitsplätze für die Familienmitglieder geboten hat. Der war für mich beeindruckend und als ich als Kind meine Mutter deshalb mal gefragt habe, was er beruflich macht, weil ich wissen wollte, ob ich auch mal so werden kann wie er, meinte sie:“Opa ist selbständig“. Von da an war für mich klar, dass ich auch selbständig werden will. Ich war aber auch schon selbst in verschiedenen Formen Arbeitnehmer, und das nicht nur in der Studentenzeit: In einem Zeitraum von über sechs Jahren habe ich seit dem 1. Februar 2019 in drei verschiedenen Berliner Rechtsanwaltskanzleien gearbeitet und war währenddessen immer darauf bedacht, mehr zu leisten als nach dem Arbeitsvertrag geschuldet war. Mir war es immer wichtig, die wesentlichen Zusammenhänge zu verstehen, auf die es fachlich und mit Blick auf die anwaltliche Tätigkeit ankommt, und ich habe entsprechend viel von meinem Geld in die neueste arbeitsrechtliche Literatur und gute Fortbildungsveranstaltungen investiert, nur wenige Urlaubstage genommen und sogut wie keine Krankheitstage.
Wann und wie bist du zum Arbeitsrecht gekommen?
Im Studium habe ich schnell festgestellt, dass ich im Privatrecht sehr gute Noten erzielen konnte und die Auseinandersetzung mit den Inhalten hat mir Spaß gemacht. Bei uns an der Uni gab es die Möglichkeit, eines von 7 Wahlfächern auszuwählen. Die meisten fand ich nicht so interessant und einer der wesentlichen Kerne des Arbeitsrechts ist privatrechtlicher Natur - damit hatte ich zu diesem Zeitpunkt ja schon sehr positive Erfahrungen gesammelt. Also habe ich 2010 mit dem Schwerpunktbereich „Recht der Wirtschaft: Unternehmen und Arbeit“ am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht angefangen, bei dem ich vorher schon im Zivilrecht in der Klausur und der Hausarbeit so gut abgeschnitten hatte. Schon im Studium war ich auf die sogenannte "10.000 Stunden-Regel" gestoßen und habe deshalb über Jahre hinweg meinen Fokus auf diesen einen Rechtsbereich - und die unmittelbar damit verbundenen Rechtsfragen aus angrenzenden Rechtsbereichen gelegt. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, Arbeitsrecht auch im Referendariat als Ausbildungs- und Prüfungsschwerpunkt auszuwählen, war aber, dass ich hierbei auf dem Wissen, das ich zuvor bereits im Schwerpunktstudium an der Uni seit 2010 erworben hatte, aufbauen konnte. Die Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht im Jahr 2022 liegt nach Studium und Referendariat in derselben fachlichen Richtung, nur ein paar Jahre später. Faszinierend an der arbeitsrechtlichen Fallbearbeitung ist für mich insgesamt die Bandbreite an Wissen, die Arbeitsrechtler haben müssen, wenn sie zufriedenstellende Arbeit leisten wollen: Von der europäischen Richtlinie über die Rechtsprechung des BGH zum Zugang von Willenserklärungen bzw. zur gesellschaftsrechtlich einwandfreien Zurückweisung von Willenserklärung mangels Vertretungsmacht bzw. Vollmacht bis hin zu handelsrechtlichen Fragen, die Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen im Arbeitsverhältnis betreffen ist alles dabei und noch viel mehr... abgesehen davon unterscheiden sich die Ereignisse in jedem Einzelfall und der jeweils rechtserhebliche Sachverhalt muss immer auch erstmal durch die richtigen Fragen ermittelt werden und kann auch nicht in jedem Fall bewiesen werden, wenn die Gegenseite bestimmte Tatsachen vor Gericht bestreitet und keine hinreichenden Beweise vorliegen. Das sorgt dafür, dass die arbeitsrechtliche Fallbearbeitung immer anspruchsvoll ist und spannend bleibt.
Wo hast du die für deine heutige anwaltliche Tätigkeit prägensten Erfahrungen gesammelt?
Am meisten gelernt habe ich bei der Mandatsbearbeitung und den Verhandlungen mit der Gegenseite, zum Beispiel im Anstellungsverhältnis bei einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin und einer weiteren, speziell auf die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Da habe ich unter anderem gelernt, wie man mit der Gegenseite in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor dem Hintergrund der jeweiligen Risiken verhandelt - dafür ist nicht nur erforderlich, die Lage rechtlich sicher einschätzen zu können, sondern auch wirtschaftlich und psychologisch. Einprägsam waren für mich ansonsten auch die Erfahrungen, die ich bei der Wahrnehmung von Gerichtsterminen für und mit Mandanten vor Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet gesammelt habe. Der Schwerpunkt lag bisher zahlenmäßig zwar deutlich auf Terminen vor dem Arbeitsgericht Berlin. Aber auch außerhalb war fast alles schonmal dabei: Nord- und Süd- genauso wie Ost- und Westdeutschand. Bleibenden Eindruck haben bei mir besonders die Gerichtstermine, die ich bisher vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wahrgenommen habe, hinterlassen: Die Berufungsinstanz ist vom gedanklichen Anspruch der inhaltlichen Arbeit her oft noch einmal ein anderes Kaliber, obwohl ich auch schon viele ansprechende Rechtsfragen vor den Arbeitsgerichten der ersten Instanz behandeln durfte. Ansonsten habe ich auch von (teils ehemaligen) Richtern, insbesondere aus allen drei arbeitsgerichtlichen Instanzen (ArbG, LAG, BAG), gelernt. Seit Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs im Jahr 2022 habe ich zudem in jedem weiteren Jahr an den nach der Fachanwaltsordnung erforderlichen Fortbildungen im Umfang von jeweils mindestens 15 Stunden pro Jahr teilgenommen. Aber auch schon vor meiner Rechtsanwaltszulassung habe ich bei der schriftsätzlichen Fallbearbeitung unter Anleitung von vorgesetzten Rechtsanwälten gelernt, wie man als Anwalt außergerichtlich und gerichtlich Ansprüche effektiv und effizient geltend macht und durchsetzt: So zum Beispiel in der Zeit zwischen Februar 2019 und Dezember 2020 bei meiner Arbeit als Assessor für eine Rechtsanwaltskanzlei, die Verbraucher im Dieselabgasskandal vertreten hat (hier war meine Aufgabe, Kostenübernahmeansprüche der Mandanten gemäß VVG und Rechtsschutzversicherungsvertrag für die außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Tätigkeit sowie für die Gerichtskosten und Gutachtenkosten gegenüber Rechtsschutzversicherern geltend zu machen und durchzusetzen), und in der Zeit zwischen Dezember 2016 und August 2017 als Referendar bei einer Kanzlei, die auf die Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen und den Widerruf von Kreditverträgen für Verbraucher spezialisiert war.
Gibt es etwas, dass die arbeitsrechtliche Fallbearbeitung vor den Arbeitsgerichten besonders macht?
Die Vieldimensionalität und Multikoplexität des Arbeitsrechts ist außergewöhnlich und das spiegelt sich auch in den Rechtsstreitigkeiten wieder, die vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Beim Arbeitsrecht gibt es mit der arbeitsvertraglichen, betrieblichen und tarifvertraglichen Ebene verhältnismäßig viele materiellrechtliche Vorschriften nebeneinander, die beachtet werden müssen und bei denen geprüft werden muss, welche zur Anwendung kommt und welche nicht - das kann im Einzelfall sehr herausfordernd sein, auch für Profis. Die Arbeitsgerichte müssen mit Blick auf die Verfahrensarten (Urteils- und Beschlussverfahren) und die anzuwendenden Prozessgrundsätze (Beibringungs- und Amtsermittlungsgrundsatz) sehr unterschiedliche Vorgaben beachten, was dann natürlich auch für den Rechtsanwalt gilt, der seine Mandantschaft effektiv und effizient zum Erfolg führen will - beispielsweise kommen neben dem Arbeitsgerichtsgesetz auch regelmäßig ergänzend die Vorschriften der Zivilprozessordnung ergänzend zur Anwendung. Aber auch die Kostenvorschriften, die für Verfahren vor den Arbeitsgerichten einerseits und den Zivilgerichten andererseits gelten, unterscheiden sich gravierend - Beispiel: Während im ersteren Fall in individualarbeitsrechtlichen Verfahren erstinstanzlich beide Parteien die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt selber tragen, muss im letzteren Fall die unterlegene Partei die Rechtsanwaltskosten für beide tragen; in Beschlussverfahren fallen keine Gerichtskosten an und andere Kosten muss gemäß § 40 BetrVG regelmäßig der Arbeitgeber tragen. Und was kollektivarbeitsrechtlich tatsächlich gilt (das wird in Beschlussverfahren verhandelt) spielt für die einzelnen Arbeitnehmer zwar eine bestimmende Rolle, sie sind aber erstmal nicht unmittelbar in ihrer Funktion als einzelner Arbeitnehmer beteiligt - bedeutet: Das, was das Gericht im Beschlussverfahren festgestellt hat, gilt für sie insofern zwar eigentlich unmittelbar, aber sie müssen ihren eigenen Anspruch aus eigenem Recht dann regelmäßig trotzdem noch einmal gesondert in einem Individualverfahren per Urteilsverfahren feststellen lassen, wenn der Arbeitgeber die Ansprüche nicht einfach so außergerichtlich anerkennt.
Worin siehst du deine Aufgabe als Anwalt mit Blick auf deine Mandanten?
Ich sehe meine Aufgabe als Rechtsanwalt darin, meinen Mandanten in ihrer jeweiligen Angelegenheit die für sie möglichen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemäß ihrem Willen den Weg gemeinsam so zu gehen, dass idealerweise auch die gewünschten Effekte erzielt werden. Das erfordert am Anfang immer erst einmal, gut zuzuhören und die richtigen Fragen zu stellen - bevor Unterlagen angefordert werden und die schriftsätzliche Arbeit beginnt.