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Jeder arbeitsrechtliche Fall ist anders. Vermeintliche Kleinigkeiten können sich rechtlich und wirtschaftlich gravierend auswirken. Meistens kommt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf an, schnell zu handeln, um keine Rechte zu verlieren und die eigene Verhandlungsposition zu stärken.


In allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten biete ich Ihnen außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung an – vor allen Arbeitsgerichten im Bundesgebiet und unabhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Insbesondere gilt dies mit Blick auf:


• Abfindung und Abfindungshöhe


• Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag


• Kündigung (betriebsbedingt, aus in der Person liegenden Gründen oder verhaltensbedingt) und Kündigungsschutzklage


• Abmahnung und Widerspruch gegen Abmahnung


• Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsmuster und unwirksame Klauseln (z.B. Ausschlussklauseln)


• Ausstehende Vergütung, z.B. für Überstunden


• Wettbewerbsverbote


• Ziel- und Bonusvereinbarungen sowie Aktienoptionen


• Rückzahlung von Ausbildungskosten


• Schadensersatzforderungen im Arbeitsverhältnis


• Zeugniserteilung und Zeugnisinhalt


• Rechtsfolgen von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen

Beschäftigtendatenverarbeitung und Beschäftigtendatenschutz

• Umgang mit etwaigen Compliance-Verstößen und Konsequenzen von abgegebenen Hinweisen auf Compliance-Verstöße hinsichtlich eines Betriebs, Unternehmens oder Konzern

Besonderer Kündigungsschutz (z.B. als schwerbehinderte Person, Mutter, Elternteil in Elternzeit, Betriebsratsmitglied oder Personalratsmitglied)

Arbeitsrechtskanzlei Aurel Welz
Wendenweg 27
13595 Berlin


Bürozeiten

Montags bis Donnerstags
zwischen         
9 - 13 und 14 - 17 Uhr

Freitags
zwischen
9 - 13 und 14 - 16 Uhr

und nach Vereinbarung.        

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