In allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten biete ich Ihnen die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung an – vor allen Arbeitsgerichten im Bundesgebiet und unabhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.
Insbesondere gilt dies mit Blick auf:
• Kündigungen (betriebsbedingt - z.B. infolge einer Insolvenz -, aus in der Person liegenden Gründen - z.B. infolge einer Krankheit -, oder verhaltensbedingt - ordentlich mit vorheriger Abmahnung oder außerordentlich, ggf. als Tat- oder Verdachtskündigung mit vorheriger Verdachtsanhörung) und Kündigungsschutzklage,
• Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Einigungsstellenverfahren,
• Arbeitsvertragliches Weisungsrecht des Arbeitsgebers, Versetzungen und Änderungskündigungen; Klage auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung und Änderungsschutzklage,
• Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag, insbesondere mit Blick auf Abfindung und Abfindungshöhe,
• Abmahnungen und Widerspruch gegen Abmahnungen,
• Arbeitsvertragsmuster und unwirksame Klauseln (z.B. Ausschluss- und Verfallsklauseln),
• Vergütung, z.B. für Überstunden oder Zuschläge, Provisionen, Boni, Tantiemen etc.
• Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen,
• Ziel- und Bonusvereinbarungen sowie Aktienoptionen,
• Ausbildungskosten und Rückzahlung von Ausbildungskosten nach Kündigung,
• Schadensersatzforderungen (z.B. wegen unterlassener Zielvorgabe oder Zielvereinbarung bei Ansprüchen auf variable Vergütung und Verfall bzw. Ausschluss),
• Zeugniserteilung und Zeugnisinhalt,
• Rechtsfolgen von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen,
• Beschäftigtendatenverarbeitung und Beschäftigtendatenschutz,
• Etwaige Compliance-Verstöße und Hinweise auf Compliance-Verstöße hinsichtlich eines Betriebs, Unternehmens oder Konzern,
• Besonderer Kündigungsschutz (z.B. als schwerbehinderte Person, Mutter, Elternteil in Elternzeit, Betriebsratsmitglied oder Personalratsmitglied).
